Steuerfahndung in Hessen „Die Räuber?“ ein Drama in mehreren Aufzügen
24. August 2003 | Von Archiv | Kategorie: PolitikAm 20.08.03 fand in Wiesbaden die Sondersitzung des Haushaltsausschusses statt.
Eingefordert wurde die Sondersitzung auf betreiben der Rot- Grünen Parteien, die Vorwürfe von Steuerhinterziehung in Millionenhöhe erheben und Hessens Finanzminister Weimar (CDU)
zur Aufklärung aufforderten. Was ist nun dran an den Vorwürfen?
Der Hintergrund der Geschichte:
1998 hatten Steuerfahnder bei zahlreichen Banken massenweise Unterlagen über steuerflüchtige Kunden gesammelt, denen die Banken Anfang der 90Â’er Jahre geholfen hatten, deren Guthaben unversteuert ins Ausland zu transferieren, um die Zinsabschlagssteuer zu umgehen (wir berichteten darüber). Dabei soll es sich insgesamt um dreistellige Milliardenbeträge gehandelt haben, die an den Fiskus vorbeigeschoben worden sind.
Der Vorgang:
Obwohl bergeweise Beweismaterial sichergestellt wurde, wurden die Ermittler
durch einen internen Erlass gestoppt.
„Nachdem die Frankfurter Fahnder einen großen Teil der bundesweit verstreuten Fälle abgearbeitet oder zur Weiterbearbeitung an andere Bundesländer abgegeben hatten, wurden sie bei der Arbeit an den Fällen in ihrem eigenen Bezirk durch eine interne Amtsverfügung gebremst: Der Amtsleiter wies im August 2001 die Steuerfahnder an, einen strafrechtlichen Anfangsverdacht nur noch dann anzunehmen, wenn mehr als 500 000 Mark ins Ausland gebracht wurden. Alle "kleineren" Verfahren – insgesamt noch 3673 – sollten an die örtlichen Finanzämter abgegeben werden. Diese sind aber nicht für die strafrechtliche Aufarbeitung zuständig, sondern zunächst nur für die Festsetzung einer Steuernachzahlung.“ (FR 21.08.03)
Die Staatsanwaltschaft:
„Eine derartige „Amtsverfügung“ hatte der Chef des Finanzamtes Frankfurt V, Jürgen Schneider-Ludorff am 30.August 2001 erlassen.
Daraufhin setzte der bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft für die Verfolgung so genannter „Bankenfälle“ zuständige Fahnder Weimann einen geharnischten Prostest-Brief auf und forderte, die Aufklärung in vollem Umfang wieder aufzunehmen“ (FNP 21.08.03).
Der Vorwurf:
Die rot-grüne Opposition schätzt dass durch diesen Erlass hunderte oder gar tausende vermögender Steuerhinterzieher dem Fiskus durch die Lappen gegangen seien und beziehen sich auf Recherchen des Wochenmagazin „Spiegel“. Es wird sogar von Schikanen gegen die Steuerfahnder gesprochen.
Die Forderung:
Rot- Grün fordert Stellungnahme des Verantwortlichen (Hessens Finanzminister Weimar) zu diesem Vorgehen und verlangt Konsequenzen.
Vorhang auf !
1.Akt, der Fraktionsvorsitzende der Landtagsfraktion von Bündnis 90/ die Grünen,
Tarek Al-Wazir betritt die Bühne.
" Finanzminister Weimar kann sich nicht länger abducken und im Sommerloch
verschwinden, sondern muss sofort für umfassende Aufklärung sorgen", fordert
er. "Sollte an den Vorwürfen und den geschilderten Vorgängen auch nur etwas dran
sein, müssen wir von einem Skandal sprechen, der in seiner Tragweite heute
noch gar nicht übersehbar ist" (Pressemitteilung Grüne 11.08.03).
Mit eiligen Schritten tritt nun auch SPD Abgeordneter Norbert Schmitt ins Rampenlicht.
„Die Steuerhinterzieher, die vor Inkrafttreten der Zinsabschlagsteuer Anfang der 90er Jahre ihr Kapital mit Hilfe von Banken heimlich ins Ausland brachten, seien durch eine interne Anweisung im Finanzamt Frankfurt V geschont worden (FR 19.08.03).
Finanzminister Weimar, noch backstage, lässt vorerst seinen Finanzstaatssekretär Bernd Abeln auftreten und dieser weist den Vorwurf einer Amnestie durch die Hintertür zurück. “Es habe zu der Anweisung des Finanzamtes Frankfurt zum Umgang mit Auslandskonten deutscher Steuerzahler keine Alternativen gegeben, da sonst Steuerforderungen in beträchtlicher Höhe verjährt wären“.
Laut Abeln wurde bei weniger wichtigen Fällen einer zügigen Feststellung der Steuerforderungen Vorrang vor der Strafverfolgung eingeräumt, um Verjährungen der Steueransprüche zu verhindern (Quelle NNP 19.08.03).
2. Akt (Kulissenwechsel, im Hintergrund Mitglieder der Sondersitzung des Haushaltsausschusses).
Die Vertreter von SPD und Grüne warten schon lange und ungeduldig auf die Eröffnung der Sondersitzung, die unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Jürgen May (SPD) geführt wird.
In Begleitung seines Hofstaates, Staatssekretärs Bernd Abeln und den Experten seiner Finanzämter, marschiert Finanzminister Weimar mit wehenden Fahnen auf die Bühne.
Der Minister hat gleich zu Anfang einen nicht unbeträchtlichen Trumpf aus dem Ärmel gezogen, als er eine Verfügung der Oberfinanzdirektion vom März 1998- also noch unter rot- grüner Regierungsverantwortung- zitiert. „Wenn demnach die Fahndung zu aufwendig oder zu viel Zeit beanspruchen würde, sollten die Mitarbeiter „den Deckel zumachen“, wie Weimar die Aussage interpretierte“ (Quelle:NNP 21.08.03).
Matthias Wagner, finanzpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/die Grünen, tritt aus dem Hintergrund vor und ist der Auffassung, dass die wesentlichen Fragen der Opposition nicht beantwortet werden." Die Fragen nach den Ergebnissen der straf- und steuerrechtlichen Verfolgung von tausenden Geldverschiebungen von jeweils bis zu 1 Million DM in den 90er Jahren bleiben unbeantwortet", so Wagner. Der Finanzminister habe sich sogar demonstrativ geweigert zu den diesbezüglichen Auswirkungen der Amtsverfügung 2001/18 Auskunft zu geben (Pressemitteilung Bündnis 90/ die Grünen 20.08.03).
3. und vorläufig letzter Akt
Weimar versichert, „…dass durch das geänderte Verfahren „niemand geschont wurde“.
Im Gegenteil: Wegen des hohen Personalaufwandes, den die Bearbeitung der Bankenfälle gerade bei der Frankfurter Fahndungsstelle ausgelöst habe, drohten dort andere wichtige Fälle liegen zu bleiben. Erst die Konzentration auf die “großen Fische“ über 500000 Mark habe wieder Luft geschaffen (FR 21.08.03).
Dieses Vorgehen war auch unter den Steuerfahndern umstritten, räumt Weimar ein (FR 21.08.03).
Mathias Wagner von den Grünen resümiert:
„Im Ausschuss habe sich heraus gestellt, dass der Finanzstaatssekretär die Fragen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilweise falsch beantwortet hat. Staatsekretär Abeln habe beispielsweise in seiner schriftlichen Antwort auf die Fragen der GRÜNEN nach der Schwelle für die abzugebenden Fälle von der Steuerfahndung zu den Wohnsitzfinanzämtern eine falsche Zahl genannt und sich von einem Beamten korrigieren lassen müssen.
Für "sehr erstaunlich" und überprüfenswert hält Mathias Wagner die Aussage des Ministeriums, wonach einige beschlagnahmte Konten überhaupt nicht überprüft wurden( Pressemitteilung Bündnis 90/ die Grünen 20.08.03).
„Nach Darstellung des Finanz- Staatssekretärs Abeln hat sich das Verfahren für den Fiskus gelohnt: Die Finanzämter hätten aus dem Bankenverfahren Nachzahlungen von mehr als 668 Millionen Euro festgesetzt. Aus dem Strafverfahren seien bis Mitte 2001 dagegen nur 23 Millionen Euro eingenommen worden“ (FR 19.08.03).
Von den 3673 Fällen, die den Finanzämtern übergeben wurden, endeten nach Weimars eigenen Angaben lediglich 184 in einem Strafverfahren. Laut SPD Abgeordneten Norbert Schmitt wurde nur jeder 25. Steuerflüchtling bestraft (FR 21.08.03).
Vorhang zu!
Abgang
Es wird niemanden verwundern, wenn der Applaus für dieses Bühnenstück verhalten bis mäßig ausfällt, denn eine entscheidende Rolle wurde nicht besetzt, welcher der Aufführung eine gewisse Spannung und auch Schwung in die Handlung gebracht hätte. Es fehlt die Besetzung des redlichen Aufklärers, und diese Rolle kann nur Finanzminister Weimar selbst übernehmen. Auch der Herr Ministerpräsident forderte bisher noch nicht die „brutalst mögliche Aufklärung“.